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Kontrolle der Geschwindigkeitsbeschränkung durch fest installierte Radargeräte mit permanenter Messung an den Orts-Eingängen.
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Überholverbot innerhalb des Ortes für alle Fahrzeuge.
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Beschränkung des Lieferverkehrs auf feste Zeiten (z.B. 7.00 — 10.00) (was in der Füssener Reichenstraße geht, sollte auch in Hopfen möglich sein)
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Durchfahr-Verbot für Motorräder (in anderen touristischen Brennpunkten schon lange praktiziert)
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Reduzierung der innerörtlichen Parkplätze und Verlagerung der Parkplätze für Tagestouristen an den Ortsrand
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Sperrung der Uferstraße für den Durchgangsverkehr
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Umleitung über OAL 2 — von der Hopferauer Gabel über Umgehungsstraße Füssen zum Hopfener Kreisel: kürzer und schneller