Vorschläge zur Gestaltung des Strandbads
Zielvorgabe: Die bauliche Gestaltung der Badeanstalt muss so gehalten sein, dass die Funktion als Strandbad eindeutiges Übergewicht gegenüber der Gastronomie hat und nicht umgekehrt. Die Rücksichtnahme auf die Lage im Landschaftsschutzgebiet muss erkennbar sein.
Die Untere Naturschutzbehörde hat die Bedenken gegen die derzeitige Planung sehrdeutlich formuliert: „Ein neues Gebäude in diesem Ausmaß wird hinsichtlich der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes äußerst kritisch gesehen“
Eine flächenmäßige Reduzierung des Baufensters ist schon aus diesen Gründen unabdingbar.
- Ein Badestrand einschließlich Grünfläche zwischen südlicher Begrenzung des Baukörpers und dem Seeufer muss gewährleistet sein. Somit muss der aufgeständerte Bereich (teilweise als Terrasse geplant) entfallen, weil nur so ein freier Zugang zum Seeufer möglich ist.
- Die Infrastruktur der Badeanstalt mit Duschen, Toiletten , Umkleidekabinen und einem Kiosk für die Versorgung der Badegäste, in Art und Größe aktuellen modernen Vorgaben entsprechend, muss gesichert sein.
- Die Fläche des Restaurants muss in Größe und Ausführung einem Restaurant und nicht einer „Eventgastronomie“ mit Massenabfertigung angepasst werden. Maximalgröße 100 – 120 Sitzplätze.
- Der Lärmschutz muss einer Regelung eines Wohngebietes entsprechen (keine Belastung in und um das Gebäude nach 22.00). Die Erstellung eines Lärmschutzgutachtens muss garantiert werden, wobei die besondere Situation eines Kurortes mit Schwerpunkt-Thema „gesunder Schlaf“ beachtet werden muss.
- Der Parkplatz muss auch Besuchern des Strandbads (und nicht nur Restaurantgästen) zur Verfügung stehen. Weitere Parkplätze sollen nicht entstehen. Die generelle Parkplatzproblematik soll in einem Runden Tisch thematisiert werden.
- Das Baufenster im Osten sollte reduziert werden, um eine Sichtbehinderung für aus dem Parkplatz ausfahrende Fahrzeuge zu vermeiden. Die Einengung der Rettungsstraße durch PKW– Stellplätze ist abzulehnen.
- Auf den Erhalt des Baumbestandes und die ausschließliche Nutzung der Rasenfläche für den Badebetrieb muss geachtet werden.
- Die ganzjährige Benutzung der Toiletten-Anlagen für die Allgemeinheit muss gesichert sein.